Es ist anzunehmen, dass sich Conogethes punctiferalis, der nördliche Biotyp, aufgrund geeigneter Klimabedingungen in Deutschland im Freiland ansiedeln bzw. der südostasiatische Biotyp sich nicht ansiedeln kann. Eine Ansiedlung in südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten ist für beide Biotypen möglich.
Wegen seines geringen (nördlicher Biotyp) Schadpotenzials für Kieferngewächse (Pinaceae) bzw. mittleren Schadpotenzials (südostasiatischer Biotyp) für tropische und subtropische Früchte und andere, vorwiegend wärmeliebende, Kulturen stellt Conogethes punctiferalis ein geringes phytosanitäres Risiko für Deutschland bzw. ein mittleres phytosanitäres Risiko für südliche EU-Mitgliedstaaten dar.
Aufgrund dieser Risikoanalyse besteht Anlass zur Annahme, dass sich der Schadorganismus in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln und Schäden an Früchten und wärmeliebenden Kulturen in südlichen Mitgliedsstaaten verursachen kann. Es sollten daher Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr der Einschleppung dieses potenziellen Quarantäneschadorganismus entsprechend § 4a der PBVO getroffen werden. Die beanstandete Sendung
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