Express-PRA zu Brenneria goodwinii – Auftreten (revised 2024)
Description
Das Bakterium Brenneria goodwinii wurde mittlerweile in Deutschland (Thüringen, Niedersachsen, Hamburg, SachsenAnhalt) und anderen EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen. Es ist bisher weder in den Anhängen der VO (EU) 2019/2072 noch bei der EPPO gelistet.
Das Bakterium ist Mitverursacher der Komplexerkrankung ‚Acute oak decline‘ (AOD; Akutes Eichensterben) in Großbritannien und der EU. Es ist unklar, ob das Bakterium in Europa einheimisch ist oder eingeschleppt wurde. Es wurde 2018 in der Schweiz an im Jahre 2017 aus Deutschland importierten Eichen festgestellt, ohne dass es jedoch in Deutschland nachgewiesen wurde. 2018 wurden in Lettland ebenfalls befallene Bäume festgestellt, 2020 außerdem in Spanien, 2021 in Polen, 2022 in Portugal und 2024 in Frankreich. In Deutschland wurde der Erreger dann erstmals 2022 zusammen mit Rahnella victoriana in Bayern und 2023 zusammen mit Gibbsiella quercinecans und Rahnella victoriana in Thüringen sowie 2024 auch in Hamburg Eimsbüttel, SachsenAnhalt und Niedersachsen festgestellt.
Obwohl Symptome, die typisch sind für AOD, in weiteren EUMitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Italien, Niederlande) dokumentiert wurden, wurde der Erreger dort bisher nicht nachgewiesen.
Brenneria goodwinii befällt Eichen (Quercus spp.) und kann Bäume unterschiedlicher Altersklassen stark schädigen und zu ihrem Absterben führen. Das Bakterium wurde 2024 auch an Fagus orientalis nachgewiesen.
Es ist anzunehmen, dass sich B. goodwinii aufgrund geeigneter Klimabedingungen in Deutschland im Freiland weiter ansiedeln kann, eine Ansiedlung in weiteren EU-Mitgliedstaaten ist ebenfalls möglich.
Wegen seines hohen Schadpotentials stellt B. goodwinii ein erhebliches Risiko für Eichen in Deutschland und anderen EUMitgliedstaaten dar.
Es ist bisher nicht geklärt, wie weit B. goodwinii in Deutschland verbreitet oder sogar einheimisch ist. Ein zielgerichtetes Monitoring könnte Aufschluss darüber geben, wie weit dieses Bakterium tatsächlich verbreitet ist. Bei symptomatischen Bäumen sollte überprüft werden, ob eine Infektion vorliegt.
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Schadorganismus wird B. goodwinii nicht mehr als potentieller Quarantäneschadorganismus eingestuft, Artikel 29 VO (EU) 2016/2031 ist demnach nicht anzuwenden. Um eine Ausbreitung möglichst zu verlangsamen, wird dennoch empfohlen, soweit möglich und sinnvoll, befallene Pflanzen zu vernichten, da das Bakterium erhebliche Schäden verursacht.
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