Express-PRA zu Neandra brunnea – Beanstandung –
Description
Anlass: Beanstandung in Brandenburg an Juglans-Holz aus den USA
Der in ordamerika heimische Bockkäfer eandra brunnea kommt in Deutschland und der EU bisher nur in Dresden vor. Er ist bisher weder in den Anhängen der VO (EU) 2019/2072 noch bei der EPPO gelistet.
Neandra brunnea befällt eine Reihe von Laubbäumen und kann offenbar auch adelbäume befallen.
Es ist anzunehmen, dass sich N. brunnea aufgrund geeigneter Klimabedingungen in Deutschland im Freiland ansiedeln kann, eine Ansiedlung in weiteren EUMitgliedstaaten ist ebenfalls möglich.
Die Larven des Käfers befallen feuchte, bodennahe Totholzbereiche noch lebender Bäume. Wegen seines im Allgemeinen geringen Schadpotenzials für seine Wirtspflanzen stellt . brunnea nur ein niedriges phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EUMitgliedstaaten dar.
Neandra brunnea wird daher nicht als Quarantäneschadorganismus eingestuft, Artikel 29 der VO (EU) 2016/2031 ist demnach nicht anzuwenden. Dennoch wird empfohlen, befallenes Pflanzenmaterial vorsorglich zu vernichten, da es sich, auch wenn keine Regelung empfohlen wird, um einen Schadorganismus handelt. Darüber hinaus sollte beobachtet werden, ob es weiterhin zu
Beanstandungen von Walnussholz aus den USA kommt – ggfs. sollte der Exporteur darüber informiert werden.
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