Express-PRA zu Phytophthora podocarpi – Forschung und Züchtung
Description
Der in Neuseeland einheimische Oomycet Phytophthora podocarpi kommt in der EU noch nicht vor. Er ist bisher weder in den Anhängen der VO (EU) 2019/2072 noch bei der EPPO gelistet.
Phytophthora podocarpi befällt die in Neuseeland einheimische Steineibenart Podocarpus totara (Totara). Außerdem wurde ein einzelner Befall von Podocarpus laetus (Hall’s Totara) festgestellt.
Es ist anzunehmen, dass sich P. podocarpi aufgrund mangelnder Wirtspflanzen in Deutschland im Freiland nicht ansiedeln kann, eine Ansiedlung in anderen EU-Mitgliedstaaten ist ebenfalls nicht zu erwarten.
Wegen seines bislang auf Podocarpus totara (und möglicherweise P. laetus) beschränkten Schadpotenzials stellt P. podocarpi kein phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten dar.
Phytophthora podocarpi wird daher nicht als Quarantäneschadorganismus eingestuft, Artikel 29 der VO (EU) 2016/2031 ist demnach nicht anzuwenden. Da jedoch viele Phytophthora-Arten erhebliche Schäden an Pflanzen verursachen können, ein hohes Mutationspotenzial haben und nur sehr wenig über den Oomyceten bekannt ist, werden Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung empfohlen, einschließlich der Anwendung Guter Laborpraxis wie die Inaktivierung des Erregers nach Beendigung der Versuche.
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