Express-PRA zu Burkholderia cepacia – Forschung und Züchtung –
Description
Anlass : Beantragung einer Express-PRA durch das Land Berlin aufgrund eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung der Verbringung und Verwendung des Organismus zu Forschungs- und Züchtungszwecken.
Das weltweit verbreitete Bakterium Burkholderia cepacia kommt in der EU bereits vor. Es ist bisher weder in den Anhängen der VO (EU) 2019/2072 noch bei der EPPO gelistet. Burkholderia cepacia befällt Wirtspflanzen aus vielen verschiedenen Familien und wird insbesondere in Bezug auf Schäden an Allium sp. genannt. Es ist anzunehmen, dass sich Burkholderia cepacia aufgrund geeigneter Klimabedingungen in Deutschland im Freiland ansiedeln kann, eine Ansiedlung in weiteren EU-Mitgliedstaaten ist ebenfalls möglich. Wegen seines wahrscheinlich nur geringen Schadpotenzials für Allium sp. und andere Wirtspflanzen stellt Burkholderia cepacia kein erhebliches phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten dar. Burkholderia cepacia wird daher nicht als Quarantäneschadorganismus eingestuft, Artikel 29 der VO (EU) 2016/2031 ist demnach nicht anzuwenden. Da es sich jedoch dennoch, je nach Stamm, um einen gefährlichen Schadorganismus handeln kann und auch weil das Bakterium eine hohe Mutations- und Anpassungsfähigkeit besitzt, sollten Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung empfohlen werden, einschließlich der Anwendung guter Laborpraxis wie die Inaktivierung des Erregers nach Beendigung der Versuche. Burkholderia cepacia ist laut Biostoffverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, BioStoffV) in Risikogruppe 2.
Files
| Type | File | Size |
|---|---|---|
| Pest Risk Analysis | Download | 98,15kB |
PRA Area
- Germany
