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Pflanzengesundheitliche Maßnahmen; Express-Risikoanalyse zu Dothistroma pini

Description

Unten stehend erhalten Sie eine Einschätzung des pflanzengesundheitlichen Risikos durch Dothistroma pini Hulbary aufgrund eines Auftretens an Jeffrey-Kiefer (Pinus jeffreyi) in Niedersachsen. 

Da zu D. pini bereits eine umfassende und schlüssige Risikoanalyse der EFSA aus dem Jahr 2013 vorliegt, wird auf die Erstellung einer formellen Express-Risikoanalyse verzichtet. 

Der möglicherweise ursprünglich aus Nordamerika stammende Pilz D. pini wurde bisher in Deutschland noch nicht nachgewiesen. In Europa sind Auftreten in Frankreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Spanien, Österreich, der Schweiz und der Ukraine bekannt. 

D. pini ist ein Schlauchpilz (Ascomycota), der an Kiefern (Pinus sp.) das Schadbild der Dothistroma-Nadelbräune auslöst. Die Schadsymptome sind nicht von einem Befall mit dem nah verwandten Pilz Dothistroma septosporum (als Scirrhia pini, Richtlinie 2000/29/EG; Annex II/A2) zu unterscheiden und es wurde lange angenommen, dass es sich um dieselbe Art handelt. Beide Arten können gleichzeitig in einer infizierten Kiefernadel vorkommen. Die Unterscheidung der Arten erfolgt molekularbiologisch. 

Das Schadpotential von D. pini wird genauso hoch eingeschätzt wie das von D. septosporum. Die bekannten Schäden durch D. septosporum sind durch verminderten Holzertrag und absterbende Bäume sowie ästhetische Beeinträchtigungen (Nadelfall) erheblich. Gefährdet sind Bäume der Gattung Pinus in Wäldern, Forstbeständen, öffentlichen Grünanlagen und Gärten. 

Die Verschleppung des Schädlings erfolgt über infizierte Pflanzen zum Anpflanzen, aber auch abgeschnittene Pflanzenteile. Lokal (bis 300 m) erfolgt die Ausbreitung des Pilzes über Regen. Die Arbeitsgruppe der Kommission zu den Anhängen der Richtlinie 2000/29/EC empfiehlt die künftige Einstufung von D. pini als geregelten Nicht-Quarantäneschädling. 

D. pini wird aufgrund der vorliegenden Informationen als potentieller Quarantäneschädling eingestuft. Es sollten daher Maßnahmen entsprechend §4a der PBVO zur Bekämpfung des Befalles ergriffen werden. Kleinräumiger Befall sollte getilgt werden, bei großflächigem Befall ist die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Das Auftreten von Dothistroma pini erfordert eine amtliche Meldung.

Organisms

  • Dothistroma pini

Files

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PRA Area

  • Germany